JTL-Software setzt mit neuem Release JTL-Shop3.19 die Europäische Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) um

Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in Kraft. Das neue Gesetz hält zahlreiche Änderungen für Online-Händler bereit. JTL-Software, Hersteller der Warenwirtschaftslösung JTL-Wawi für den Versandhandel hat heute ein neues Release für die eigene Shopsoftware JTL-Shop3 veröffentlicht, durch das eine reibungslose Umsetzung der VRRL in JTL-Shop3 möglich ist. Dabei folgt man im Bereich der „neuen“ Widerrufsbelehrung der Empfehlung von Trusted Shops und der IT-Recht Kanzlei zur Nutzung einer einzigen Widerrufsbelehrung.

Die neue Verbraucherrechterichtlinie dient EU-weit zur Verbesserung des Verbraucherschutzniveaus, zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften in den europäischen Mitgliedsstaaten sowie zur Beseitigung der Hindernisse auf dem Binnenmarkt. Für Onlinehändler bedeutet das Inkrafttreten der VRRL zahlreiche Veränderungen in ihren Onlineshops. Hier sind die Hersteller der Shopsoftware-Lösungen gefragt.

JTL-Software will den Nutzern der eigenen Shopsoftware JTL-Shop3 den Umstieg so einfach wie möglich machen und bietet mit dem neuen Release Shop3.19, das heute veröffentlicht wurde, alle technischen Voraussetzungen für eine einfache Umsetzung.

Neben einigen technischen Anpassungen, beispielsweise um konkrete Lieferzeiten auf der Produktseite oder Infoboxen mit Informationen über Lieferbeschränkungen und Zahlungsarten anzuzeigen, bietet JTL-Software neue Plugins, die zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei Kauf von Download-Artikeln führen oder aktuelle und EU-Recht-konforme Rechtstexte (AGBs, Impressums- und Datenschutzangaben) liefern. Hierzu greift JTL-Shop3 auf Inhalte der Partner Händlerbund, IT-Recht Kanzlei München und Janolaw zurück, die rechtskonforme Texte ständig aktualisiert im Abo anbieten.

Im Bereich der Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen folgt JTL-Software der Empfehlung von Trusted Shops zur Nutzung einer einzigen Widerrufsbelehrung. In JTL-Shop3 können Nutzer pro Kundengruppe und Sprache je eine eigene Widerrufsbelehrung in Text- und HTML-Form pflegen.

„Wir sehen es als Bringschuld, unseren Kunden den Umstieg auf das neue EU-Verbraucherrecht so einfach wie möglich zu machen. Deshalb liefern wir mehr als sechs Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen Europäischen Verbraucherrechterichtlinie (13.6.2014) die neue Version von JTL-Shop3 aus, um unseren Kunden genügend Zeit für die inhaltlichen Veränderungen in den einzelnen Shops zu geben“
erklärt Thomas Lisson, Geschäftsführer von JTL-Software.

Wenn Fragen zu den Verbesserungen und Bugfixes in JTl-Shop3.19 erhalten möchten setzen Sie sich mti uns (info@dealux.de) in Verbindung.

Ihr Team der dealux GmbH